Wie geht es nach der Fertigstellung weiter?

28. Jul 2022

Wie geht es nach der Fertigstellung weiter?

Das Seniorenzentrum Freigericht wird gerade fertiggestellt und die Apartments können nun an die Eigentümer übergeben werden. Wie läuft das eigentlich ab?

Grundsätzlich muss beim Kauf eines Neubauobjektes sowohl das Sonder- als auch das Gemeinschaftseigentum vom Eigentümer abgenommen werden und somit im Wesentlichen als vertragsgerecht anerkannt werden. Mit der Abnahme beginnt jeweils die 5-jährige Gewährleistungsfrist.
Für das Gemeinschaftseigentum beauftragt die wobgroup einen unabhängigen Sachverständigen (z.B. den TÜV Süd), damit dieser das Gemeinschaftseigentum unter den bautechnischen Aspekten prüft und die Abnahmereife feststellt.

Bei der technischen Begehung kann der Eigentümer teilnehmen – muss er aber nicht. Denn ganz unabhängig von der Teilnahme erhalten die Eigentümer nach der Begehung eine Bestätigung des TÜVs bezüglich der Abnahmereife und im Anschluss auch ein umfassendes Protokoll.
Der Käufer kann sich ganz bequem auf das TÜV Protokoll beziehen und die Abnahme zum Gemeinschaftseigentum erklären.

Das Sondereigentum hingegen wird von den Eigentümern selbst (oder von einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person) abgenommen. Dazu laden wir mindestens 14 Tage vorher ein und koordinieren alle Termine.

Wenn es dann soweit ist und die Eigentümer vor Ort am Objekt sind, wird jeder durch sein Apartment geführt und es wird gründlich geprüft, ob alles in Ordnung ist. Falls trotz aller Prüfungen und Abnahmen doch ein Mangel festgestellt wird, wird dieser selbstverständlich dokumentiert und behoben. Nicht nur unsere Kunden, auch wir sind sehr daran interessiert, dass das Objekt mängelfrei ist – insbesondere die wob Verwaltung, die sich langfristig um das Objekt und die Belange der Eigentümergemeinschaft kümmert. Zufriedene Kunden und ein glücklicher Betreiber sind unsere oberste Priorität.

Neben unseren Kunden, die ihr Eigentum abnehmen, findet natürlich auch noch eine Abnahme zwischen uns als Bauträger und den Bauunternehmern statt. Unsere Technikabteilung nimmt nach genauer Prüfung die Leistungen der beteiligten Baufirmen ab.

Nach den erfolgten Abnahmen übergeben wir das Objekt an den Betreiber. Auch dieser prüft natürlich detailliert, ob die Baubeschreibung eingehalten ist und alle Ausstattungsmerkmale wie vereinbart vorhanden sind.

Mit diesen Prüfmechanismen wird die Kapitalanlage unserer Kunden umfangreich abgesichert.

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